Dieser Vertrag enthält das gesamte Verständnis zwischen dem UNTERNEHMEN und dem/der KUNDE/-IN. Es ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den beiden Parteien. Die einzige Möglichkeit, diesen Vertrag zu ergänzen oder zu ändern, besteht darin, dies schriftlich zu tun, von beiden Parteien unterzeichnet. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleibt der Rest dieser Vereinbarung gültig und durchsetzbar.
Der/Die KUNDE/-IN erhält, wenn ausdrücklich gewünscht, die Möglichkeit zwei gleichmässige Rechnungen von je 50% des Gesamtbudgets des Projekts in zwei Raten zu begleichen. Die eine Rate muss vor dem Produktionsbeginn des UNTERNEHMEN beglichen werden, ansonsten kann das UNTERNEHMEN den Produktionsstart verschieben. Ansonsten beträgt die Rechnung 100% des Gesamtbetrages und wird sobald Offerte schriftlich bestätigt wurde zugestellt. 50% des Gesamtbudgets des Projekts muss vor dem Produktionsbeginn des UNTERNEHMEN beglichen werden, ansonsten kann das UNTERNEHMEN den Produktionsstart verschieben. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar.
Die Videoproduktion umfasst die folgenden Dienstleistungen, die vom UNTERNEHMEN übernommen werden:
▪ Pre-Production: Projektkoordination, Organisation des Teams/Schauspielerinnen, Besichtigung Location, Entwicklung der Idee
▪ Production: Videodreh vor Ort inkl. Team und Equipment
▪ Post-Production: Videoschnitt, Vertonung/Sound Design, Farbbearbeitung, Export
Das UNTERNEHMEN verpflichtet sich, die im Angebot genannte Leistungen fristgerecht abzuliefern. Bei Mehraufwänden, im Falle einer Arbeitsverzögerung durch Dritte oder bei Ereignissen, die der/die KUNDE/-IN nicht zu vertreten hat, haftet der/die KUNDE/-IN nicht für die zu späte Lieferung.
Der/Die KUNDE/-IN erkennt die Verantwortung für Folgendes an:
▪ finales Feedback innerhalb von 10 Arbeitstagen
▪ termingerechtes Begleichen aller Rechnungen
Der/Die KUNDE/-IN ist der Eigentümer des endgültigen Videos und kann dieses Video für sein eigenes Unternehmen ohne räumliche oder zeitliche Einschränkungen nutzen. Diese Eigentumsübertragung erfolgt jedoch erst, nachdem alle Rechnungen vollständig bezahlt wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das UNTERNEHMEN der Eigentümer des Videos.
Das UNTERNEHMEN ist der Eigentümer der Rohdaten. Der KUNDE hat kein Recht auf dieses Material und/oder Projektdateien. Wenn der/die KUNDE/-IN das Eigentum an diesen Daten wünscht, kann der/die KUNDE/-IN es nach Rücksprache mit dem UNTERNEHMEN erwerben.
Der/Die KUNDE/-IN überträgt hiermit dem UNTERNEHMEN das unwiderrufliche und uneingeschränkte Recht, das Video für eigene Marketingzwecke zu nutzen und zu veröffentlichen.
Für Zweit- oder Mehrnutzung und die Weiterverarbeitung des Produkts oder einzelner Teile davon hat der/die KUNDE/-IN die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von ME PRODUCTION einzuholen und allenfalls entsprechend zu entschädigen.
Insbesondere ist eine Weiterübertragung des Endproduktes oder von Teilen davon ohne Einwilligung der Einzelfirma ME PRODUCTION ausdrücklich ausgeschlossen.
Falls vom/von KUNDE/-IN zur Verfügung gestellte Inhalte (Bild-, Ton- und Textmaterial) ins Produkt einzubinden sind, müssen diese in einem lesbaren Format und für die fristgerechte Abwicklung des Auftrages rechtzeitig dem UNTERNEHMEN geliefert werden. Der/Die KUNDE/-IN hat dafür besorgt zu sein, dass die Verwendung des gelieferten Materials keine Rechte Dritter verletzt. Das UNTERNEHMEN haftet in keinem Fall für Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Weiterverwendung der vereinbarten Leistung infolge verletzter Rechte Dritter. Ebenfalls ist die Entschädigung für die Leistung des UNTERNEHMEN trotzdem vollumfänglich geschuldet.
Bei der Weiterverarbeitung dieser Inhalte geht das UNTERNEHMEN davon aus, dass die Berechtigung zu solcher Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
Annulliert der/die KUNDE/-IN eine Produktion später als 5 Tage vor Arbeitsbeginn, so hat das UNTERNEHMEN folgende Ansprüche auf Entschädigung für den Lohnausfall und Materialkosten:
– Wenn die Absage weniger als 24 Stunden (d.h.weniger als einen Tag)
vor Arbeitsbeginn mitgeteilt wird: 100% der Vergütung
– Wenn die Absage weniger als 48 Stunden (d.h. weniger als zwei Tage)
vor Arbeitsbeginn mitgeteilt wird: 75% der Vergütung
– Wenn die Absage weniger als 72 Stunden (d.h. weniger als drei Tage)
vor Arbeitsbeginn mitgeteilt wird: 50% der Vergütung
– Wenn die Absage weniger als 120 Stunden (d.h. weniger als 5 Tage)
vor Arbeitsbeginn mitgeteilt wird: 25% der Vergütung
– Wird die Absage mehr als 5 Tage vor Arbeitsbeginn mitgeteilt, besteht
kein Anspruch auf Entschädigung für den Lohnausfall.
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationsrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des UNTERNEHMEN.
Um nach Abschluss des Projekts Änderungen am Video vornehmen zu können, benötigen wir die Rohdaten. Diese müssen jederzeit gesichert werden. Wir garantieren diese Sicherung für ein Jahr. Danach kann der/die KUNDE/-IN den Backup-Service für CHF 1500 pro Jahr verlängern.
Der/Die KUNDE/-IN hat zwei Überarbeitungsrunden im Gesamtbudget des Projekts enthalten.
Diese beiden Überarbeitungsrunden sind wie folgt strukturiert:
Überarbeitungsrunde 1: Mögliches Feedback zu allem, solange es nicht von der ursprünglichen Idee und den Vereinbarungen abweicht.
Überarbeitungsrunde 2: Feedback nur zu den nach Überarbeitungsrunde 1 vorgenommenen Änderungen. Sollte etwas geändert werden müssen, obwohl es nicht in Überarbeitungsrunde 1 erwähnt wurde, hat das UNTERNEHMEN das Recht, dem/der KUNDE/-IN für die zusätzliche Arbeit eine Rechnung zu stellen.
Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald alle Parteien unterzeichnet haben, und bleibt wirksam, bis das UNTERNEHMEN das endgültige Video geliefert hat und der/die KUNDE/-IN alle Rechnungen vollständig bezahlt hat.
Sowohl das UNTERNEHMEN als auch der/die KUNDE/-IN stimmen zu, alle Kenntnisse über Prozesse, Dokumente, Arbeitsabläufe usw. der Vertragspartei streng vertraulich zu behandeln. Diese Vereinbarung gilt gleichermaßen für alle Mitarbeiter und/oder Dritte, die Zugang zu den genannten Geschäftsprozessen, Dokumenten und Arbeitsabläufen haben. Diese Vereinbarung gilt unbefristet, auch nachdem der Vertrag beendet wurde.
ME PRODUCTION
2024